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Dieses Angebot richtet sich an Studenten, die aus der studentischen Krankenversicherung ausscheiden oder sich privat versichern müssen und eine preiswerte private Krankenversicherung suchen.

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Versicherungen für Studenten - private Krankenversicherungen

Hier ist Vorsicht geboten, denn meist sind die günstigeren Angebote mit Leistungseinschränkungen verbunden. Es ist also wichtig immer genau nachzufragen und genau zu prüfen, inwieweit ein derartiges Angebot in Frage kommen (Infos zur Zusatzversicherung finden Sie hier...) .

Spezielle Angebote für Versicherungen für Studenten gibt es nicht allzu viele. Das hängt damit zusammen, dass Studenten noch nicht viele Versicherungen brauchen und daher in nur wenigen Bereichen potentielle Kunden für die Versicherungswirtschaft darstellen.

Einige Angebote gibt es aber natürlich schon. Genauer betrachtet:
Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Studentenversicherung


1. Im Bereich der (privaten) Krankenversicherung sind beim Abschluss im Antragsformular einige Gesundheitsfragen zu beantworten. Vor allem bei der Kranken- und bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung wird der Gesundheitszustand des Antragsstellers sehr genau geprüft.
Die Krankenversicherung ist für jeden Studenten Pflicht. Eine Immatrikulation ist ohne Nachweis nicht möglich, jeder muss eine haben. Daher werden hier natürlich auch Studenten umworben. Treffen Sie die Entscheidung, ob privat oder gesetzlich versichert nicht alleine. Suchen Sie diesbezüglich unbedingt einen versierten Makler auf, der Sie hier umfassend beraten kann!!!
Studenten verbringen häufig eine bestimmte Zeit des Studiums im Ausland. Das ist eine spezielle Situation auf die die Versicherungswirtschaft natürlich eine Antwort hat.

Für Medizinstudenten bietet übrigens z.B. die Allianz speziell etwas an:

Solch spezielle Angebote gibt es durchaus einige. Suchen Sie sich einen versierten Makler, der Ihnen hier einiges zum Vergleich vorlegen kann!


2. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ist keine Pflicht wie die private Krankenversicherung. Annähernd ebenso wichtig ist sie jedoch schon. Die Versicherungsgesellschaften stellen im BU-Bereich die Versichertengemeinde nach unterschiedlichen Kriterien zusammen. Die einen achten auf einen hohen Anteil Akademiker, die anderen auf einen hohen Anteil kaufmännisch tätiger. Eine Versichertengemeinde zusammengesetzt aus nur Dachdeckern und Lehrern will keiner – die richtige Mischung wird gesucht. (Künstler und Menschen, die im sozialen Bereich tätig sind, werden übrigens nicht zur risikoarmen Akademikergruppe gezählt.) Doch ganz egal, wie die Zusammensetzung auch sein soll. Ohne gesunde, junge Akademiker hat eine Versicherungsgesellschaft Probleme und daher werden diese auch gut umworben. Der Markt ist hart umkämpft und obwohl es für die Versicherer ein gewisses Risiko ist, bereits Studenten zu versichern (möglicher Studienabbruch, noch kein tatsächlicher Beruf, ggf. hohes Freizeitrisiko, steigende Arbeitslosigkeit bei jungen Akademikern), tun sie dies aus den soeben beschriebenen Gründen doch gerne. Besonders interessant: Der Volkswohl Bund und die Alte Leipziger bieten z.B. eine Nachversicherungsgarantie an, die es einem ermöglicht, 5 Jahre lang nach Vertragsabschluss die versicherte Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies ist vor allem für Studenten, die bald ins Berufsleben einsteigen eine extrem wichtige Sache.
Doch auch bei der BU-Versicherung gilt – bitte kein Abschluss ohne umfangreiche Beratung. (Gesetzliche und private Krankenversicherungen)


3. Wer als Student auf keine Unterstützung der Eltern bauen kann oder will und von einem Nebenjob abhängig ist, sollte ggf. über eine Versicherung nachdenken, die ihm das Fortkommen im Falle einer Krankheit sichert. Hierfür gibt es eine spezielle Studentenversicherung. Ein Beispiel ist die „ACE Studentenversicherung“ – im Prinzip eine „kleine BU-Versicherung“ zum kleinen Preis. (http://www.ace-education.de/Studentenversicherung/Tarife.php4?afl=4539-0605 )Im Großen und Ganzen reicht der „normal-Schutz“ aus. Für 37,00 € im Jahr erhält man dann eine einmalige Entschädigung von 2.500.- € bei Studienunterbrechung durch Unfall oder Krankheit nach dem 2. Monat und nach dem 5. Monate 5000.- €. Für die wichtigsten laufenden Kosten eines Studenten reicht das aus. Ein zusätzlich angebotenes Krankenhaustagegeld ist nicht nötig, denn es wird tatsächlich nur im Fall geleistet, dass man stationär in einem Krankenhaus liegt und das sind i.d.R. (zum Glück) immer nur ein paar Tage. Zudem braucht man krank im Krankenhaus auch nicht mehr Geld, als krank zu Hause.

4. Reisen und Studenten passt zusammen. Zeit und Fernweh ist reichlich vorhanden, nur an den finanziellen Mitteln hapert es oft. Gut das es im Internet Vergleiche von Auslandskrankenversicherungen gibt. Die finden immer den günstigsten Tarif.

Eine Auslandsversicherung sollte für jede Reise beantragt werden, ob für eine 2 wöchige Urlaubsreise, den lang ersehnten Work & Travel Aufenthalt in Australien, oder für das geplante Auslandssemester.

 

 

 

So gelingt der Wechsel der Krankenversicherung

Studenten sind zwar grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, können jedoch während der ersten drei Monate ihres Studiums in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Hierzu müssen sie lediglich die Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Krankenkasse beantragen.

Die Entscheidung gilt für das gesamte Studium und auch bei einem Wechsel des Studienortes oder des Studienfaches, die früher in diesen Fällen mögliche Neuentscheidung wurde durch eine geänderte Gesetzgebung aufgehoben.

Wann ist der Rückwechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich?

Wenn Studenten aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten, besteht diese Möglichkeit grundsätzlich nur bei der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses. Studierende und ihre Arbeitgeber sind eigentlich von der Bezahlung der Sozialabgaben mit Ausnahme der Rentenversicherungsbeiträge befreit, sofern die Arbeitszeit nahelegt, dass sie ihren Job als Nebentätigkeit zum Studium ausüben.

Die Vereinbarung eines normalen Arbeitsvertrages mit vollständiger Sozialversicherungspflicht ist legal, auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit den bei einem studentischen Arbeitsverhältnis zulässigen Umfang nicht überschreitet. Somit bewirkt das vereinbarte normale Arbeitsverhältnis, dass ein Student wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird.

Der Abbruch eines Studiums bewirkt nur dann das Recht zum Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn der ehemalige Studierende Leistungen des Jobcenters bezieht oder während der letzten fünf Jahre mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Zusätzliche Wechselmöglichkeiten in die private Krankenversicherung

Studierende können sich nach dem Ende ihres Anspruches auf die Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern erneut für die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung entscheiden. Bei verheirateten Studierenden gilt, sofern der Partner gesetzlich krankenversichert ist, die nicht an die Altersgrenze gebundene Familienmitgliedschaft als nicht verdienender Ehepartner, so dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht sinnvoll ist.

Eine weitere Möglichkeit zum Wechsel in die PKV besteht bei der Vollendung des dreißigsten Lebensjahres. Da Studierende in diesem Lebensalter das Recht auf den vergünstigten Studentenbeitrag der GKV verlieren, dürfen sie erneut zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Private Krankenversicherer bieten teilweise vergünstigte Studierendentarife auch für ältere Studenten an, womit jedoch häufig Leistungseinschränkungen verbunden sind. Ebenso wie alle anderen Versicherten gesetzlicher Krankenkassen haben Studierende die Möglichkeit, sich über eine gesetzliche Krankenversicherung zu versichern und Verträge über zusätzliche Wahlleistungen bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.

 
 

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