Versicherungen für Studenten - private Krankenversicherungen
Hier ist Vorsicht geboten,
denn meist sind die günstigeren Angebote mit Leistungseinschränkungen
verbunden. Es ist also wichtig immer genau nachzufragen
und genau zu prüfen, inwieweit ein derartiges Angebot
in Frage kommen (Infos zur Zusatzversicherung finden Sie hier...) .
Spezielle Angebote für Versicherungen für Studenten
gibt es nicht allzu viele. Das hängt damit zusammen,
dass Studenten noch nicht viele Versicherungen brauchen
und daher in nur wenigen Bereichen potentielle Kunden
für die Versicherungswirtschaft darstellen.
Einige Angebote gibt es aber natürlich
schon. Genauer betrachtet:
Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Studentenversicherung
1. Im Bereich der (privaten) Krankenversicherung sind
beim Abschluss im Antragsformular einige Gesundheitsfragen
zu beantworten. Vor allem bei der Kranken- und bei der
Berufsunfähigkeits-Versicherung wird der Gesundheitszustand
des Antragsstellers sehr genau geprüft.
Die Krankenversicherung ist für jeden Studenten Pflicht.
Eine Immatrikulation ist ohne Nachweis nicht möglich,
jeder muss eine haben. Daher werden hier natürlich
auch Studenten umworben. Treffen Sie die Entscheidung,
ob privat oder gesetzlich versichert nicht alleine. Suchen
Sie diesbezüglich unbedingt einen versierten Makler
auf, der Sie hier umfassend beraten kann!!!
Studenten verbringen häufig eine bestimmte Zeit des
Studiums im Ausland. Das ist eine spezielle Situation
auf die die Versicherungswirtschaft natürlich eine
Antwort hat.
Für Medizinstudenten bietet übrigens
z.B. die Allianz speziell etwas an:
Solch spezielle Angebote gibt es durchaus einige. Suchen
Sie sich einen versierten Makler, der Ihnen hier einiges
zum Vergleich vorlegen kann!
2. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)
ist keine Pflicht wie die private
Krankenversicherung. Annähernd ebenso wichtig
ist sie jedoch schon. Die Versicherungsgesellschaften
stellen im BU-Bereich die Versichertengemeinde nach unterschiedlichen
Kriterien zusammen. Die einen achten auf einen hohen Anteil
Akademiker, die anderen auf einen hohen Anteil kaufmännisch
tätiger. Eine Versichertengemeinde zusammengesetzt
aus nur Dachdeckern und Lehrern will keiner – die
richtige Mischung wird gesucht. (Künstler und Menschen,
die im sozialen Bereich tätig sind, werden übrigens
nicht zur risikoarmen Akademikergruppe gezählt.)
Doch ganz egal, wie die Zusammensetzung auch sein soll.
Ohne gesunde, junge Akademiker hat eine Versicherungsgesellschaft
Probleme und daher werden diese auch gut umworben. Der
Markt ist hart umkämpft und obwohl es für die
Versicherer ein gewisses Risiko ist, bereits Studenten
zu versichern (möglicher Studienabbruch, noch kein
tatsächlicher Beruf, ggf. hohes Freizeitrisiko, steigende
Arbeitslosigkeit bei jungen Akademikern), tun sie dies
aus den soeben beschriebenen Gründen doch gerne.
Besonders interessant: Der Volkswohl Bund und die Alte
Leipziger bieten z.B. eine Nachversicherungsgarantie an,
die es einem ermöglicht, 5 Jahre lang nach Vertragsabschluss
die versicherte Rente noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung
zu erhöhen. Dies ist vor allem für Studenten,
die bald ins Berufsleben einsteigen eine extrem wichtige
Sache.
Doch auch bei der BU-Versicherung gilt – bitte kein
Abschluss ohne umfangreiche Beratung. (Gesetzliche
und private Krankenversicherungen)
3. Wer als Student auf keine Unterstützung der Eltern
bauen kann oder will und von einem Nebenjob abhängig
ist, sollte ggf. über eine Versicherung nachdenken,
die ihm das Fortkommen im Falle einer Krankheit sichert.
Hierfür gibt es eine spezielle Studentenversicherung.
Ein Beispiel ist die „ACE Studentenversicherung“
– im Prinzip eine „kleine BU-Versicherung“
zum kleinen Preis. (http://www.ace-education.de/Studentenversicherung/Tarife.php4?afl=4539-0605
)Im Großen und Ganzen reicht der „normal-Schutz“
aus. Für 37,00 € im Jahr erhält man dann
eine einmalige Entschädigung von 2.500.- € bei
Studienunterbrechung durch Unfall oder Krankheit nach
dem 2. Monat und nach dem 5. Monate 5000.- €. Für
die wichtigsten laufenden Kosten eines Studenten reicht
das aus. Ein zusätzlich angebotenes Krankenhaustagegeld
ist nicht nötig, denn es wird tatsächlich nur
im Fall geleistet, dass man stationär in einem Krankenhaus
liegt und das sind i.d.R. (zum Glück) immer nur ein
paar Tage. Zudem braucht man krank im Krankenhaus auch
nicht mehr Geld, als krank zu Hause.
4. Reisen und Studenten passt zusammen. Zeit und Fernweh ist reichlich vorhanden, nur an den finanziellen Mitteln hapert es oft. Gut das es im Internet Vergleiche von Auslandskrankenversicherungen gibt.
Die finden immer den günstigsten Tarif.
Eine Auslandsversicherung sollte für jede Reise beantragt werden, ob für eine 2 wöchige Urlaubsreise, den lang ersehnten Work & Travel Aufenthalt in Australien, oder für das geplante Auslandssemester.
So gelingt der Wechsel der Krankenversicherung
Studenten sind zwar grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig,
können jedoch während der ersten drei Monate ihres Studiums in die private Krankenversicherung
(PKV) wechseln. Hierzu müssen sie lediglich die Befreiung von der Pflichtversicherung in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Krankenkasse beantragen.
Die Entscheidung gilt für das gesamte Studium und auch bei einem Wechsel des Studienortes
oder des Studienfaches, die früher in diesen Fällen mögliche Neuentscheidung wurde durch eine
geänderte Gesetzgebung aufgehoben.
Wann ist der Rückwechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich?
Wenn Studenten aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten,
besteht diese Möglichkeit grundsätzlich nur bei der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses.
Studierende und ihre Arbeitgeber sind eigentlich von der Bezahlung der Sozialabgaben mit
Ausnahme der Rentenversicherungsbeiträge befreit, sofern die Arbeitszeit nahelegt, dass sie ihren
Job als Nebentätigkeit zum Studium ausüben.
Die Vereinbarung eines normalen Arbeitsvertrages mit vollständiger Sozialversicherungspflicht
ist legal, auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit den bei einem studentischen Arbeitsverhältnis
zulässigen Umfang nicht überschreitet. Somit bewirkt das vereinbarte normale Arbeitsverhältnis,
dass ein Student wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird.
Der Abbruch eines Studiums bewirkt nur dann das Recht zum Beitritt in die gesetzliche
Krankenversicherung, wenn der ehemalige Studierende Leistungen des Jobcenters bezieht oder
während der letzten fünf Jahre mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Zusätzliche Wechselmöglichkeiten in die private Krankenversicherung
Studierende können sich nach dem Ende ihres Anspruches auf die Familienmitversicherung
in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern erneut für die Mitgliedschaft in der privaten
Krankenversicherung entscheiden. Bei verheirateten Studierenden gilt, sofern der Partner gesetzlich
krankenversichert ist, die nicht an die Altersgrenze gebundene Familienmitgliedschaft als nicht
verdienender Ehepartner, so dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht sinnvoll ist.
Eine weitere Möglichkeit zum Wechsel in die PKV besteht bei der Vollendung des dreißigsten
Lebensjahres. Da Studierende in diesem Lebensalter das Recht auf den vergünstigten
Studentenbeitrag der GKV verlieren, dürfen sie erneut zwischen der privaten und der gesetzlichen
Krankenversicherung wählen.
Private Krankenversicherer bieten teilweise vergünstigte Studierendentarife auch für ältere
Studenten an, womit jedoch häufig Leistungseinschränkungen verbunden sind. Ebenso wie alle
anderen Versicherten gesetzlicher Krankenkassen haben Studierende die Möglichkeit, sich über eine
gesetzliche Krankenversicherung zu versichern und Verträge über zusätzliche Wahlleistungen bei
einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.
|